123fahrschule SE
ISIN: DE000A2P4HL9
WKN: A2P4HL
05 May 2026 11:34AM

EQS-News: 123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden

123fahrschule SE · ISIN: DE000A2P4HL9 · EQS - Company News
Country: Germany · Primary market: Germany · EQS NID: 2321442

EQS-News: 123fahrschule SE / Schlagwort(e): Expansion/Markteinführung
123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden

05.05.2026 / 11:34 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


123fahrschule SE: Referentenentwürfe zur Fahrschulreform veröffentlicht – Geschäftsmodell der 123fahrschule SE soll zum gesetzlichen Standard werden

  • Referentenentwürfe FahrschModVO und FahrlG-ÄndG veröffentlicht – Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 angestrebt
  • Theorie vollständig digital: Fahrschüler wählen Lernformat frei – Präsenzpflicht entfällt
  • Unterrichtsraumpflicht wird abgeschafft – asset-light Expansion bundesweit ohne Raumgebundenheit möglich
  • Fahrsimulatoren erstmals gesetzlich anerkannt – Stand-alone-Betrieb erlaubt, Schaltgetriebe überwiegend per Simulator
  • Reform stärkt alle drei Konzerngesellschaften: 123fahrschule SE, FahrerWerk und Foerst GmbH
  • Investor Round Table in Kooperation mit NuWays AG am Donnerstag, 07. Mai 2026, 15:30 Uhr

 

Von der Absichtserklärung zum Rechtsentwurf

Die 123fahrschule SE (ISIN: DE000A2P4HL9, Ticker: 123F, Primärmarkt: Düsseldorf) nimmt die Veröffentlichung der Referentenentwürfe für die Fahrschulmodernisierungsverordnung (FahrschModVO) und das Fahrlehrergesetz-Änderungsgesetz (FahrlG-ÄndG) zum Anlass, die strategischen Konsequenzen für den Konzern einzuordnen.

Mit Bearbeitungsstand vom 4. Mai 2026 sind die Vorhaben nun in verbindliche Rechtsentwurfssprache überführt worden. Die Referentenentwürfe markieren den nächsten konkreten Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Für die 123fahrschule SE ist dies mehr als ein regulärer Gesetzgebungsschritt. Was das Unternehmen seit seiner Gründung 2016 als digitales, technologiegestütztes Ausbildungsmodell aufgebaut hat, soll nun zum gesetzlichen Standard werden.

Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:

„Die Referentenentwürfe bestätigen, was wir seit Jahren konsequent aufbauen. Wir haben nicht auf Regulierung gewartet, sondern das Modell entwickelt, das der Gesetzgeber jetzt als Blaupause für die gesamte Branche nimmt. Für unsere Investoren bedeutet das: Die Equity Story ist keine Wette auf künftige Gesetzgebung mehr – sie steht im Entwurfstext.“

Vollständig digitale Theorie: Die Entkopplung vom Raum

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Fahrschüler ihr Lernformat künftig frei wählen können (§ 3 FahrschAusbV-neu). Präsenzunterricht bleibt möglich, ist aber keine Voraussetzung mehr. Parallel entfällt die bisherige Pflicht, einen Unterrichtsraum vorzuhalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG-neu). Branchenweit entspricht das einer Entlastung von rechnerisch 55,1 Mio. Euro jährlich.

Für die 123fahrschule SE eröffnet diese Regelung die Möglichkeit, neue Standorte und Kunden ohne die bisher erforderliche Rauminfrastruktur zu erschließen. Die digitale Lernplattform des Unternehmens war bislang ein Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb. Mit Inkrafttreten der Reform wird dieser Lernpfad stärker frequentiert, während die schlanke Zweigstelle ohne Theorieraum zum rechtlich abgesicherten Rollout-Modell avanciert.

Das Modell der geografischen Entkopplung: Ein Fahrschüler muss künftig nicht mehr im Einzugsgebiet einer Fahrschule wohnen, um deren Theorieausbildung zu nutzen. Die Praxisausbildung bleibt lokal, aber der erste und volumenstärkste Teil der Ausbildung – die Theorie – kann vollständig über die Plattform der 123fahrschule SE absolviert werden. Damit wird die Reichweite des Unternehmens strukturell ausgedehnt.


Simulatoren als gesetzlicher Standard: Foerst GmbH als Profiteur

Der Referentenentwurf lässt Simulatoren erstmals ausdrücklich als Ausbildungsmittel zu (§ 4 Abs. 3 FahrschAusbV-neu). Die Regelung ist technologieoffen ausgestaltet und entspricht zu 100 % den heute von Forest gebauten Geräten; zugleich entfällt die bisherige 1:1-Betreuung durch einen Fahrlehrer. Zudem können Simulatoren künftig im Stand-alone-Betrieb genutzt werden, was den Durchsatz je Gerät deutlich erhöht.

Besonders relevant: Die Schulung an Schaltgetrieben der Klasse B darf künftig zum überwiegenden Teil simulationsgestützt erfolgen (§ 10 Abs. 3 FahrschAusbV-neu).

Die 123fahrschule SE hat mit der Akquisition der Foerst GmbH frühzeitig die Grundlage geschaffen, um von dieser Entwicklung direkt zu profitieren. Foerst gehört zu den wenigen Simulatorherstellern, die in der Verbände-Anhörung zum Referentenentwurf beteiligt waren und deren Technologie im BASt-Bericht 2024 ausdrücklich referenziert wird.

Der Simulator wechselt mit diesem Gesetz seine Rolle. Vom bisher ergänzenden Lernmittel zum gesetzlich anerkannten Standardausbildungsmittel.

Individualisierbarer Ausbildungspfad und kompetenzorientierte Sonderfahrten

Neben der Theoriefreiheit und den Simulatoreinsatzmöglichkeiten sieht der Referentenentwurf vor, dass Sonderfahrten künftig kompetenzorientiert statt nach festen Mindestzahlen absolviert werden (§ 4 FahrschAusbV-neu). Fahrschüler mit nachgewiesenem Lernerfolg können schneller vorankommen und weniger versierte Fahrschüler erhalten gezielte Unterstützung. Das erhöht den Durchsatz pro Fahrlehrer und Standort und verbessert die Wirtschaftlichkeit je Ausbildungsfall.

Ergänzend wird ein Transparenzregister eingeführt, das künftig Bestehensquoten je Fahrschule ausweist (§§ 32, 57 FahrlG-neu). Strukturierte Anbieter mit professionellem Qualitätsmanagement wie die 123fahrschule SE werden durch dieses Register gegenüber Einzelbetrieben ohne systematisches Tracking strukturell begünstigt.


FahrerWerk: Moderne Fahrlehrerausbildung als Wettbewerbsvorteil

Die Reform stärkt somit nicht nur das Kerngeschäft der 123fahrschule SE, sondern auch die Konzerngesellschaft FahrerWerk, die auf die Ausbildung von Fahrlehrern spezialisiert ist. Der Referentenentwurf erlaubt künftig digitale, hybride und asynchrone Formate in der Fahrlehrer-Erstausbildung (§ 1 Abs. 5 FahrlAusbV-neu), ohne die bisherigen Mindeststundenansprüche zu verändern.

FahrerWerk kann damit überregional ausbilden, Anwärter ohne Standortbindung akquirieren und Lehrgänge mit deutlich niedrigerem Capex-Aufwand je Absolvent durchführen.

Simulationskompetenz wird durch die Reform de facto zum Pflichtbestandteil moderner Fahrlehrerausbildung. FahrerWerk hat die Möglichkeit, dieses Curriculum-Element frühzeitig zu besetzen und sich als Branchenstandard für die Ausbildung der nächsten Fahrlehrergeneration zu positionieren.


Boris Polenske, Gründer und Vorstand der 123fahrschule SE:

„Die Reform trifft alle drei unserer Gesellschaften genau dort, wo wir investiert haben. 123fahrschule bekommt das gesetzliche Fundament für das asset-light Rollout-Modell, FahrerWerk die Öffnung für moderne Ausbildungsformate und Foerst den Übergang vom Spezialprodukt zum Branchenstandard. Das ist kein Zufall – wir haben an diesen Entwicklungen mitgearbeitet.“


Investor Round Table am Donnerstag, 07. Mai 2026

Die 123fahrschule SE lädt Investoren und Analysten im Anschluss an diese Veröffentlichung zu einem Investor Round Table ein. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Research-Haus NuWays AG durchgeführt und gibt Vorstand Boris Polenske die Möglichkeit, die strategischen Implikationen der Referentenentwürfe im direkten Austausch zu erläutern und Rückfragen zu beantworten.

Datum: Donnerstag, 07. Mai 2026

Uhrzeit: 15:30 Uhr

Format: Telefonkonferenz / Webcast

Anmeldelink:

https://www.nuways-ag.com/events/implikationen-aus-dem-referentenentwurf-VPnZuMh?lng=de

 

Ihr Ansprechpartner: Boris Polenske

Kontakt: ir@123fahrschule.de

Mehr Infos: https://123fahrschule.de/investor-relations

 

Disclaimer

Diese Veröffentlichung darf nicht, direkt oder indirekt, in die oder in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden.

Diese Veröffentlichung enthält weder noch stellt sie ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer Jurisdiktion dar, an welche oder in welcher ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

Bestimmte in dieser Veröffentlichung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Informationen des Vorstands der 123fahrschule SE. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind. Weder 123fahrschule SE noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. 123fahrschule SE übernimmt keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

 



05.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen: EQS News


Sprache: Deutsch
Unternehmen: 123fahrschule SE
Klopstockstr. 1
50968 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-177357-0
E-Mail: ir@123fahrschule.de
Internet: www.123fahrschule.de
ISIN: DE000A2P4HL9
WKN: A2P4HL
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf
EQS News ID: 2321442

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2321442  05.05.2026 CET/CEST

Boersengefluester.de (BGFL) provides an overview of the key figures on sales, earnings, cash flow and dividends to help you better assess the fundamental development of the respective companies. All information is entered manually in our database - the source is the respective annual reports. All estimates for future figures are provided by BGFL.

The most important financial data at a glance
  2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026e
Sales1 4,27 7,76 16,67 20,61 22,51 25,02 27,60
EBITDA1,2 -2,18 -3,79 -2,66 -0,89 0,53 -1,47 1,75
EBITDA-Margin3 -51,05 -48,84 -15,96 -4,32 2,36 -5,89 6,34
EBIT1,4 -2,86 -5,74 -5,63 -4,31 -3,22 -6,47 -1,50
EBIT-Margin5 -66,98 -73,97 -33,77 -20,91 -14,31 -25,84 -5,44
Net Profit (Loss)1 -1,99 -4,48 -4,38 -3,91 -7,03 -6,55 -1,85
Net-Margin6 -46,60 -57,73 -26,28 -18,97 -31,23 -26,16 -6,70
Cashflow1,7 1,81 -6,96 -2,77 0,39 1,28 -0,65 1,40
Earnings per share8 -0,82 -1,85 -1,41 -0,80 -1,26 -1,10 -0,29
Dividend per share8 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Quelle: boersengefluester.de and Company information
Explanation

1 in Mio. Euro; 2 EBITDA = Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation; 3 EBITDA in relation to sales; 4 EBIT = Earnings before interest and taxes; 5 EBIT in relation to sales; 6 Net profit (-loss) in relation to sales; 7 Cashflow from operations; 8 in Euro; Source: boersengefluester.de

Auditor: Morison Köln

All relevant valuation ratios, dates and other investor information on your share at a glance. Good to know: All data comes from boersengefluester.de and is updated daily. This means you are always up to date. You can get brief explanations of the key figures by moving the cursor or mouse over the relevant field.

INVESTOR-INFORMATION
©boersengefluester.de
123fahrschule
WKN ISIN Legal Type Marketcap IPO Recommendation Plus Code
A2P4HL DE000A2P4HL9 SE 16,21 Mio € 14.10.2020 Halten 9F28WX69+F9
* * *
PE 2027e PE 10Y-Ø BGFL-Ratio Shiller-PE PB PCF KUV
-45,33 0,00 0,00 -2,38 3,37 -24,89 0,65
Dividends
Dividend '2023
in €
Dividend '2024
in €
Dividend '2025e
in €
Div.-Yield '2025e
in %
0,00 0,00 0,00 0,00%
Financial calendar
Annual General Meeting Q1-figures Q2-figures Q3-figures Annual press conference
10.06.2026 29.04.2026 30.09.2026 24.11.2025 31.03.2026
Performance
Distance 60-days-line Distance 200-days-line Performance YtD Performance 52 weeks IPO
Last Price (EoD)
+6,25%
2,72 €
ATH 17,60 €
-1,56% -14,68% -11,11% -22,73% +147,27%

Advertising is an important revenue channel for us. But we understand, that sometimes it becomes annoying. If you want to reduce the number of shown ADs just simply login to your useraccount and manage the settings from there. As registered user you get even more benefits.
          Qualitätsjournalismus · Made in Germany © 2026          
The news manufactory

Good luck with all your investments

Founded in 2013 by Gereon Kruse, the financial portal boersengefluester.de is all about German shares - with a clear focus on second-line stocks. In addition to traditional editorial articles, the site stands out in particular thanks to a large number of self-developed analysis tools. All tools are based on a completely self-maintained database for more than 650 shares. As a result, boersengefluester.de produces Germany's largest profit and dividend forecast.

Contact

Idea & concept: 3R Technologies   
boersengefluester.de GmbH Copyright © 2026 by Gereon Kruse #BGFL