In der Nebenwerteszene bleibt es ein Aufregerthema, selbst wenn der Gesetzgeber nachgebessert hat: Die Delisting-Beschlüsse börsennotierter Unternehmen. Zwar ist bei Aktien aus den regulierten Marktsegmenten inzwischen eine Schlussofferte in Höhe des Sechs-Monats-Durchschnittskurses vorgeschrieben. Für Unternehmen aus dem Freiverkehr gilt diese Regelung jedoch nicht. Bitter: Unser exklusive Liste der Delistings seit 2014 wird immer länger, und ein Ende Entwicklung ist kaum abzusehen. Ganz unmöglich ist der Börsenhandel für Privatanleger allerdings auch nach der Umsetzung des Delistings nicht. Die meisten Papiere werden an einzelnen Regionalbörsen (insbesondere Hamburg) weitergehandelt.
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