Delistings von Deutschen Aktien seit 2014
Börsenrückzüge
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In der Nebenwerteszene bleibt es ein Aufregerthema, selbst wenn der Gesetzgeber hier nachgebessert hat: Die Delisting-Beschlüsse börsennotierter Unternehmen. Zwar ist bei Aktien aus den regulierten Marktsegmenten eine Schlussofferte in Höhe des Sechs-Monats-Durchschnittskurses vorgeschrieben. Für Unternehmen aus dem Freiverkehr gilt diese Regelung jedoch nicht. Unmöglich ist der Börsenhandel für Privatanleger allerdings auch nach der Umsetzung des Delistings in der Regel nicht. Die meisten Papiere werden an einzelnen Regionalbörsen weitergehandelt. Insbeondere der Hamburger Freiverkehr ist hier sehr aktiv und handelt weiter. Zudem gibt es den Telefonhandel auf der Plattform von Valora Effekten – mit allerdings jeweils recht großen Spannen zwischen An- und Verkaufskursen. BGFL aktualisiert die Delisting-Übersicht regelmäßig. Weitere Infos zum Thema bietet die BaFin HIER.
Unternehmen | WKN | Segment | Großaktionär | Datum der Ankündigung | Datum der Umsetzung | Handelsplatz | Information | Profile | Delisting Info |
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