Delistings von Deutschen Aktien seit 2014
Börsenrückzüge
In der Nebenwerteszene bleibt es ein Aufregerthema, selbst wenn der Gesetzgeber nachgebessert hat: die Delisting-Beschlüsse börsennotierter Unternehmen. Zwar ist bei Aktien aus den regulierten Marktsegmenten eine Schlussofferte in Höhe des Sechs-Monats-Durchschnittskurses vorgeschrieben. Für Unternehmen aus dem Freiverkehr gilt diese Regelung jedoch nicht. Unmöglich ist der Börsenhandel für Privatanleger allerdings auch nach dem Delisting nicht. Die meisten Papiere werden an Regionalbörsen weitergehandelt. Insbesondere der Hamburger Freiverkehr ist hier sehr aktiv. Zudem gibt es den Telefonhandel auf der Plattform von Valora Effekten – mit allerdings recht großen Spannen zwischen An- und Verkaufskursen. BGFL aktualisiert die Delisting-Übersicht regelmäßig. Weitere Infos bietet die BaFin HIER.
| Unternehmen | WKN | Segment | Großaktionär | Datum der Ankündigung | Datum der Umsetzung | Handelsplatz | Information | Profile | Delisting Info |
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