EQS-News: Kabinettsbeschluss zum Medizinal-Cannabisgesetz trifft auf breites Unverständnis / Cantourage erwartet Anpassungen und bereitet Ausbau der eigenen Plattform „Telecan“ vor
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Nicht zur direkten oder indirekten Veröffentlichung oder Verbreitung innerhalb der oder in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der eine solche Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Die wichtigen Hinweise am Ende dieser Mitteilung sind zu beachten. Berlin, 15. Oktober 2025 – Der Kabinettsentwurf zur Änderung des Medizinal‑Cannabisgesetzes (MedCanG) hat in der vergangenen Woche ein breites Medienecho ausgelöst – überwiegend kritisch. Plan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist es, telemedizinische Erstverschreibungen von medizinischen Cannabisblüten zu untersagen und ein Cannabis-Versandverbot für Apotheken einzuführen. Publikumsmedien und Branchenpresse reagieren teils scharf auf die Vorschläge. DIE ZEIT kritisiert, die Maßnahmen träfen „die Falschen“ und könnten die Versorgung erheblich erschweren. [1] In der Pharmazeutischen Zeitung bezeichnet der Bundesverband Deutscher Versandapotheken das geplante Versandverbot als „übers Ziel hinausschießend“ und setzt auf Korrekturen im parlamentarischen Verfahren. [2] DER SPIEGEL bezeichnet den Vorschlag des BMG als „unsinnig“ und geht davon aus, dass vor allem Kriminelle von den geplanten Änderungen profitieren würden.[3] Auch innerkoalitionär kündigt sich Dissens an: Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Dr. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnen den Entwurf auf Instagram als „nicht zustimmungsfähig“ – unter anderem, weil er Patientengruppen diskriminiere und gegen europäisches Recht verstoße.[4] Medizinalcannabis drängt Schwarzmarkt zurück „Wir begrüßen und teilen das breite Unverständnis aus Medien und Politik für die geplanten Gesetzesänderungen. Wie wir bereits in unserer Stellungnahme aus dem Sommer dargelegt haben, besitzt das MedCanG in seiner jetzigen Form fraglos Nachbesserungspotenzial,“ sagt Philip Schetter, CEO von Cantourage. „Und doch hat es über die vergangenen 18 Monate hunderttausenden Patient:innen den Einstieg in die Cannabistherapie ermöglicht. Der Großteil dieser Menschen bezog Cannabis vorher vom Schwarzmarkt – genau dorthin würden sie wieder zurückgetrieben werden, wenn sich das BMG mit seinem Vorschlag durchsetzt, da ansonsten keine funktionierenden legalen Versorgungswege für Cannabis existieren. Kriminelle allerorten in Deutschland würden sich freuen. Wir sind aber zuversichtlich, dass das anstehende parlamentarische Verfahren wesentliche Änderungen am Vorschlag des BMG bewirken wird.“ Ausschuss‑ und Verbändeanhörungen im Parlament können erfahrungsgemäß zu substanziellen Anpassungen an Gesetzesentwürfen führen – zumal, wenn wie jetzt juristische und versorgungspolitische Einwände vorliegen. Hinzu kommt, dass auch der erste Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) zur vorläufigen Schlussfolgerung kommt, dass derzeit kein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Cannabislegalisierung erkennbar sei.[5] Teil des parlamentarischen Verfahrens wird auch eine derzeit laufende Online-Petition beim Deutschen Bundestag sein, die einen Stopp der geplanten Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes fordert. Mit über 32.000 Mitzeichnungen (Stand: 15.10.2025) stößt die Petition auf breite Unterstützung in der Öffentlichkeit.[6] Cantourage unterstützt die Petition ausdrücklich und ruft jeden und jede zur Mitzeichnung auf, um ein Wiedererstarken des Cannabis-Schwarzmarktes in Deutschland zu verhindern. Virtuelles Erstgespräch und Versandhandel weiter ermöglichen Philip Schetter fordert: „Ein verpflichtendes Erstgespräch zwischen Arzt und Patientin mit klaren Qualitätsstandards ist definitiv eine sinnvolle gesetzliche Anpassung – das ist breiter Konsens in der Branche. Allerdings muss dieses auch in virtueller Form möglich sein. Bei unserem eigenen Telemedizin-Anbieter ,Telecan‘ war dies schon immer Standard, der sich in der Praxis auch bewährt hat.“ Eine komplette Streichung fordert Philip Schetter hingegen beim geplanten Apotheken-Versandverbot: „Bei Cannabisblüten handelt es sich durch das breite Sorten- und Wirkspektrum um ein hochspezielles Feld. Von den etwa 17.000 Apotheken in Deutschland beschäftigt sich nur etwa eine dreistellige Zahl in relevantem Ausmaß mit dem Thema – ein Versandverbot würde den Zugang zu Cannabisprodukten für viele Menschen praktisch unmöglich machen.“ Das eigene Telemedizin-Angebot „Telecan“ wird Cantourage in den nächsten Monaten mit Blick auf die antizipierten Änderungen weiter optimieren. Die Plattform für Cannabistherapien erfüllt schon heute sämtliche Erfordernisse der Berufsordnung für Ärzte in Deutschland und hat seit Bekanntwerden der geplanten Gesetzesänderungen bereits einen Anstieg der Neuanmeldungen erfahren. Cantourage verfolgt den Gesetzgebungsprozess weiter eng und informiert über die nächsten Verfahrensschritte.
Quellen (Auszug):
Über Cantourage
Kontakt Investor Relations
15.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Cantourage Group SE |
| Feurigstraße 54 | |
| 10827 Berlin | |
| Deutschland | |
| E-Mail: | info@cantourage.com |
| Internet: | https://www.cantourage.com/ |
| ISIN: | DE000A3DSV01 |
| WKN: | A3DSV0 |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
| EQS News ID: | 2213562 |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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2213562 15.10.2025 CET/CEST
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| Die wichtigsten Finanzdaten auf einen Blick | ||||||||
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025e | ||
| Umsatzerlöse1 | 0,00 | 0,53 | 5,22 | 14,16 | 23,56 | 51,40 | 100,00 | |
| EBITDA1,2 | 0,00 | -0,56 | -0,83 | -2,51 | -0,25 | 4,00 | 10,00 | |
| EBITDA-Marge3 | 0,00 | -105,66 | -15,90 | -17,73 | -1,06 | 7,78 | 10,00 | |
| EBIT1,4 | 0,00 | -0,59 | -0,97 | -6,32 | -4,33 | -0,20 | 6,00 | |
| EBIT-Marge5 | 0,00 | -111,32 | -18,58 | -44,63 | -18,38 | -0,39 | 6,00 | |
| Jahresüberschuss1 | 0,00 | -0,59 | -0,97 | -5,92 | 4,27 | -0,30 | 4,00 | |
| Netto-Marge6 | 0,00 | -111,32 | -18,58 | -41,81 | 18,12 | -0,58 | 4,00 | |
| Cashflow1,7 | 0,00 | -0,56 | -0,83 | -2,11 | -0,20 | 2,80 | 6,00 | |
| Ergebnis je Aktie8 | 0,00 | -0,05 | -0,08 | -0,47 | -0,34 | -0,02 | 0,32 | |
| Dividende8 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
1 in Mio. Euro; 2 EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 3 EBITDA in Relation zum Umsatz; 4 EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern; 5 EBIT in Relation zum Umsatz; 6 Jahresüberschuss (-fehlbetrag) in Relation zum Umsatz; 7 Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; 8 in Euro; Quelle: boersengefluester.de
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| INVESTOR-INFORMATIONEN | ||||||
| ©boersengefluester.de | ||||||
| Cantourage Group | ||||||
| WKN | ISIN | Rechtsform | Börsenwert | IPO | Einschätzung | Plus Code |
| A3DSV0 | DE000A3DSV01 | SE | 37,15 Mio € | 11.11.2022 | Kaufen | 9F4MF9M4+93 |
| KGV 2026e | KGV 10Y-Ø | BGFL-Ratio | Shiller-KGV | KBV | KCV | KUV |
| 7,84 | 9,31 | 0,84 | -29,80 | 0,93 | -45,03 | 0,72 |
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Dividende '2023 in € |
Dividende '2024 in € |
Dividende '2025e in € |
Div.-Rendite '2025e in % |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00% |
| Hauptversammlung | Q1-Zahlen | Q2-Zahlen | Q3-Zahlen | Bilanz-PK |
| 25.06.2025 | 20.05.2025 | 10.07.2025 | 07.11.2024 | 06.06.2024 |
| Abstand 60-Tage-Linie | Abstand 200-Tage-Linie | Performance YtD | Kursveränderung 52 Wochen | IPO |
| -6,85% | -31,24% | -41,57% | -29,38% | -54,01% |
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