Leerverkäufe · Short Selling

Die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst
Informatierte Anleger treffen die klügeren Entscheidungen

Redaktionelles Factsheet

Hintergründe

Shortseller gehören zu einer eher gefürchteten Gruppe von Investoren, da sie mitunter aggressiv auf fallende Aktienkurse setzen. Dafür leihen sich die Leerverkäufer Aktien von Banken oder anderen institutionellen Anlegern und verkaufen sie in der Hoffnung, die Papiere später noch günstiger zurückzukaufen. Unterstützt werden solche Aktivitäten häufig durch reißerische Studien bis dahin nicht in Erscheinung getretener Researchhäuser mit einem stark negativen Tenor. Nicht immer sind Shorties freilich „böse Investoren“, mitunter sichern sie über Shortpositionen in der Aktie andere Investments in dem Unternehmen – etwa in Wandelanleihen – ab.

Rechtliche Grundlage

Selbst wenn es manchmal den Anschein hat: Auch Shortseller bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Demnach ist es Leerverkäufern untersagt, falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten (Marktmanipulation). Zudem sind sie verpflichtet, ihre jeweiligen Positionen zu melden. Gänzlich verboten sind sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, das sind Transaktionen, bei denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs weder Eigentum an den Aktien noch einen Anspruch auf deren Erwerb hat. Darüber hinaus hat die BaFin das Recht, den Handel mit den jeweiligen Finanzinstrumenten – in der Regel handelt es sich hier um Aktien – vorübergehend zu untersagen. Im Fall von signifikanten Kurseinbrüchen innerhalb eines Handelstages kann die BaFin sogar gedeckte Leerverkäufe zeitlich befristet beschränken. Darüber hinaus kann die BaFin Untersuchungen anstellen, Bußgelder verhängen und – sofern Verdacht auf strafbares Handeln besteht – die entsprechenden Fälle bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Unabhängig davon können auch die betroffenen Unternehmen selbst bei der Staatsanwaltschaft auf eine strafrechtliche Verfolgung hinwirken.

Quelldaten

Datenquelle der in diesem Tool dargestellten Netto-Leerverkaufspositionen sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Transaktionen (c) Bundesanzeiger. boersengefluester.de übernimmt für die Qualität, Quantität sowie deren Aktualität keine Garantien oder Haftung. Für den Fall, dass Sie die Informationen über Leerverkäufe für eigene Investmententscheidungen nutzen, empfielt sich vor einer Investition die Validierung der Daten durch eine unabhängige dritte Quelle. In der Vergangenheit wurde in Finanzmedien von Leerverkaufspositionen (bsp. Wirecard im Februar 2019) berichtet, die über die öffentlich zugänglichen Datenbanken nicht unmittelbar nachvollzogen werden konnten.

Ihr Vorteil als Investor

Aktien mit einer hohen Leerverkaufsquote gelten als potenziell absturzgefährdet. Diesen Umstand können sich Privatanleger zunutze machen, indem sie über Derivate ebenfalls auf sinkende Aktienkursen der betroffenen Unternehmen setzen. Im eigenen Depot abbilden, lässt sich das „shorten“ über CFDs (Contracts For Differences), Short-ETFs, Hebelprodukte oder Turbos. Entsprechende Produkte haben die verschiedenen Wertpapier-Emittenten in allen Variationen im Angebot.


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Short Selling in a Nushell 


Leerverkäufe, auch Short Selling genannt, bezeichnet den Prozess, bei dem Anleger Aktien oder andere Wertpapiere ausleihen und sofort verkaufen, in der Erwartung, dass deren Kurse fallen werden. Dann kaufen sie die Aktien später zu einem niedrigeren Preis zurück und geben sie an den Verleiher zurück, wobei die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Rückkaufpreis als Gewinn behalten wird. Dies ist eine risikoreiche Strategie, da potenzielle Verluste unbegrenzt sein können, wenn die Kurse der Wertpapiere stattdessen steigen.

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