
Einige Unternehmen schütten ihre Dividenden aus speziellen Rücklagen aus und deklarieren die Gewinnbeteiligung als „steuerfrei“. Wirklich steuerfrei sind diese Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des §27 KStG – wie es fachlich richtig heißt – aber nur für Investoren, die die jeweilige Aktie bereits vor 2009 im Depot haben. Trotzdem ist diese Form von Dividenden extrem beliebt bei Anlegern. Allerdings sind die Infos mühsam zu beschaffen. Boersengefluester.de erstellt daher jedes Jahr eine Tabelle anhand der steuerlichen Angaben in der HV-Einladung sowie den Infos aus dem Bundesanzeiger neu zusammen. Ein regelmäßiger Blick auf diese exklusive Übersicht lohnt sich also.